Prosecco – von der alten Rebsorte zur geschützten Herkunftsbezeichnung

Prosecco war bis Ende 2009 die Bezeichnung einer weißen Rebsorte, die jetzt Glera genannt wird und nur im Nordosten Italiens auf einer Fläche von rund 3‘600 Hektaren in Hügellage innerhalb der Provinz Treviso in der Region Venetien angebaut wird.
Die Proseccotraube war schon den Römern bekannt und lieferte einen leichten, erfrischenden und bekömmlichen Wein. Als Ursprungsgebiet der Proseccorebe wird die Karstregion um Triest angesehen. Im 18. Jahrhundert wird sie in der Gegend heimisch, die man heute als Proseccogebiet bezeichnet. Es ist die den südlichen Voralpen vorgelagerte Hügelzone der Marca Trevigiana im nördlichen Veneto zwischen Conegliano und Valdobbiadene. Hier haben die aus den Dolomiten vorgestossenen Gletscher eine pittoreske Landschaft geschaffen und bei ihrem Rückzug einen fruchtbaren Boden hinterlassen. Dieser bildet, verbunden mit dem lokalen Klima, die Grundlage für den Charakter des Prosecco. Damit ist auch gesagt, dass es für den Kenner und Liebhaber zahlreiche Nuancen beim Prosecco zu entdecken gibt, je nach Herkunft. Diese Vielfalt gewährleisten die zahlreichen kleinen und mittleren Winzerbetriebe und Kellereien der Region, die an den ebenfalls zahlreichen Weinmessen und Weinschauen um eine Prämierung wetteifern.

Der andere Prosecco

Ab dem 1. Januar 2010 ist Prosecco nicht mehr die Bezeichnung für eine Rebsorte und den aus ihr gewonnen Wein, sondern eine Herkunftsbezeichnung. Die vormals Prosecco genannte Rebsorte heisst nun Glera. Bis in die Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts war Prosecco ein lokaler Alltagswein, in der Regel Stillwein, ohne Ausstrahlung über das Anbaugebiet hinaus. Allmählich stieg er in den folgenden Jahrzehnten zum weltweit beliebten und geschätzten Schaum- und Perlwein auf und verlieh dem Anbaugebiet eine hervorragende wirtschaftliche Bedeutung und brachte der Region erheblichen Wohlstand. Um Ruf und Bedeutung des begehrten Produktes zu schützen, entschloss sich der italienische Gesetzgeber Bestimmungen zur Qualitätssicherung des Proseccos zu erlassen.
Die neuen strengen Auflagen definieren das Anbaugebiet, Herstellungs- und Abfüllort sowie die Gebinde. Der Zeitpunkt der Weinlese und der Abfüllung muss einer Behörde gemeldet und von ihr genehmigt werde. Die Verarbeitung der Trauben als auch die Abfüllung des Prosecco müssen in der Region stattfinden. Damit wurde das Qualitätsniveau deutlich angehoben. Vorher wurde bei vielen Prosecco-Produkten der Prosecco via Tankwagen aus Italien nach Deutschland gefahren, um dort in Massenproduktion in Flaschen gefüllt zu werden. Darunter hatte in der Regel die Qualität zu leiden. Es gibt aber auch Produzenten, die sich den strengen Bestimmungen nicht unterwerfen. Sie produzieren nach allen Regeln ihrer Kunst einen einwandfreien, qualitativ hochstehenden Schaum- und Perlwein mit dem Namen Glera. In nichts steht dieser Wein dem Namensträger Prosecco nach. Prosecco dürfen sie ihn aber nicht nennen.